Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
Beschreibung
Wenn Sie aufgrund der gelegentlichen Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen (z. B. Volks-, Jubiläums- oder Kirchweihfeste) oder aus besonderem Anlass (z. B. Sportveranstaltungen, Staatsbesuche oder Großdemonstrationen) Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte, wenn Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde haben.
Nach Beantragung einer Erlaubnis entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie Ihrem Antrag zum Verkauf der Waren zustimmt. Die zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis
- für den Umfang der Verkaufstätigkeit,
- für einen bestimmten Ort und
- befristet für eine bestimmte Veranstaltung.
Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Sie ersetzt keine sonstigen Erlaubnisse und Genehmigungen, die möglicherweise bei weiteren Behörden einzuholen sind (zum Beispiel straßen- oder straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse in Form von Sondernutzungsgenehmigungen).
Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing
Online-Dienst
Reisegewerbe - Antrag auf Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass
Beschreibung
Online erledigen
- Reisegewerbe - Antrag auf Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem AnlassMit diesem Onlineformular können Sie die Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder besonderem Anlass gemäß § 55a Gewerbeordnung (GewO) beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Straubing - Gewerbewesen, Ordnungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 0352
94303 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und abmeldungen Vorort nur von Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Alternativ können Sie unseren Online-Dienst nutzen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@straubing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0573536228521Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 944-60216
Fax: +49 9421 944-60250
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung
Voraussetzungen
- Sie möchten Waren (keine Dienstleistungen) auf einer bestimmten Veranstaltung oder zu einem bestimmten Anlass anbieten.
- Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein (verboten sind zum Beispiel Edelmetalle, Edelsteine, Alkohol – mit bestimmten Ausnahmen)
- Sie bieten die Waren auf der Veranstaltung selbst, zumindest aber am Rande der betreffenden Veranstaltung an. Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen (zum Beispiel auf dem Vorplatz oder den Zufahrtstraßen).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie können die Erlaubnis formlos oder über das bereitgestellte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen per E-Mail oder per Post mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.03.2024
Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing
Fachlich freigegeben durch Stadt Straubing am 31.01.2024
Stichwörter
besonderem Anlass