Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen
Beschreibung
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) ist zuständig für die Mitglieder
- der Ingenieurkammern-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie
- der Psychotherapeuthenkammern in Bayern und im Saarland.
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.
Online-Dienste
Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Psychotherapeuten
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- Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für PsychotherapeutenSie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Ingenieure
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- Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für IngenieureSie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der Mitgliedschaftserhebungsbögen
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- Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der MitgliedschaftserhebungsbögenSie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln.
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Ansprechpartner
Bayerische Versorgungskammer - Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BVK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
81921 München
Kontakt
E-Mail: bingv@versorgungskammer.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6363332744480Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 9235-6
Fax: +49 89 9235-8025
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einer der zuständigen Berufskammern (soweit dieser nicht bereits elektronisch übermittelt wurde)
Die Datenübermittlung gemäß Art. 37 VersoG erfolgt von der jeweiligen Berufskammer an die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in
- Ingenieurkammer-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen oder Thüringen vor Vollendung des 45. Lebensjahres oder
- Psychotherapeutenkammer Bayern oder der Psychotherapeutenkammer Saarland
- Keine Berufsunfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Satzung der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
- Art. 65 Satz 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 9 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)
- Staatsverträge zwischen Bayern und den Bundesländern Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen über die Zugehörigkeit zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
- Staatsvertrag zwischen Bayern und den Bundesland Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Nach Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bzw. in die Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BIngPPV übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BIngPPV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BIngPPV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen benötigt wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands.
Das Mitglied erhält von der BIngPPV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung für Bauingenieure
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Mitgliedschaft für Bauingenieure
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung für Psychotherapeuten
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung – Mitgliedschaft für Psychotherapeuten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.12.2024
Stichwörter
Altersversorgung, Bauingenieure, Berufsständische Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Ingenieure, Psychotherapeuten, Rente, Ruhegeld, Versorgungseinrichtungen, Versorgungswerk