Anmeldung beim Versorgungswerk für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

    Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung; Übermittlung von Informationen

    Die Bayerische Ärzteversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

    Beschreibung

    Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die BÄV ist zuständig für

    • Ärzte in Bayern und Rheinland-Pfalz (ehemalige Regierungsbezirke Pfalz und Rheinhessen)
    • Zahnärzte in Bayern und Rheinland-Pfalz (ehemaliger Regierungsbezirk Pfalz)
    • Tierärzte in Bayern, Rheinland-Pflaz und dem Saarland.

    Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.

    Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

    Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes (Pflichtmitgliedschaft). Die Bayerische Ärzteversorgung wird aufgrund gesetzlicher Meldepflichten von den berufsständischen Kammern (z. B. Bayerische Landesärztekammer) über Kammerzu- und -abgänge informiert. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Bayerische Ärzteversorgung die im Mitgliedschaftserhebungsbogen genannten Angaben und Nachweise. Die Mitglieder sind zur Mitwirkung verpflichtet.

    Aufgrund der im Mitgliedschaftserhebungsbogen gemachten Angaben können eventuelle satzungsgemäße Ausnahmen oder Befreiungen von der Pflichtmitgliedschaft geprüft werden. Mitglieder sind verpflichtet, die Bayerische Ärzteversorgung bei Änderungen ihrer Verhältnisse zu informieren.

    Die Mitglieder der Bayerische Ärzteversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

    Online-Dienste

    Kontaktformular der Bayerische Ärzteversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens

    ID: L100042_78563

    Beschreibung

    Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Ärztekammer übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens

    ID: L100042_78565

    Beschreibung

    Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Ärzteversorgung übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerische Versorgungskammer - Bayerische Ärzteversorgung (BVK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Denninger Str. 37

    81925 München

    Postanschrift

    81921 München

    Kontakt

    E-Mail: info@bayerische-aerzteversorgung.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6463999406480Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 9235-6

    Fax: +49 89 9235-8025

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde (in Kopie)
    • Berufserlaubnis (in Kopie)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für Pflichtmitgliedschaft:

    • Approbation oder Berufserlaubnis
    • Keine Berufsunfähigkeit
    • Berufliche Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Eintragung in der Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die Bayerische Ärzteversorgung übermittelt.

    Zu Beginn der Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung ist vom neuen Mitglied der Mitgliedschaftserhebungsbogen auszufüllen und an die Bayerische Ärzteversorgung zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.

    Das Mitglied erhält von der Bayerischen Ärzteversorgung anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post. Der Mitgliedschaftsbescheid steht den Mitgliedern nach Registierung in unserem Online-Portal BÄV24 ebenfalls zum Abruf bereit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    wenige Tage

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.12.2024

    Stichwörter

    Altersvorsorge, Ärzte, Berufsständische Versorgung, Berufsunfähigkeit, Freie Berufe, Rente, Rentenversicherung, Ruhegeld, Selbständige, Tierärzte, Versorgungseinrichtungen, Veterinär, Zahnärzte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English