Grundstücksmarkt Auskunft

    Grundstücksmarktbericht; Bestellung

    Sie können einen Bericht über den Grundstücksmarkt beim zuständigen Gutachterausschuss bestellen.

    Beschreibung

    Die Gutachterausschüsse ermitteln auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge eine Vielzahl von wichtigen Daten für die Wertermittlung. Diese Daten dienen sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch sämtlichen am Immobilienmarkt tätigen Institutionen und Personengruppen sowie den Sachverständigen für die Ermittlung von Verkehrswerten für Immobilien. Neben der Darstellung von Geld-, Flächen- und Vertragsumsätzen, die nach unbebauten, bebauten, land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gegliedert sind, werden auch die Daten aus dem Bereich des Wohnungs- und Teileigentums analysiert.

    Darüber hinaus ermitteln die Gutachterausschüsse spezielle, hochwertige und für die Verkehrswertermittlung unabdingbare Parameter. Zu den sogenannten „sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten“ gehören die Sachwertfaktoren für das Sachwertverfahren, Liegenschaftszinssätze für das Ertragswertverfahren, Rohertragsfaktoren, Umrechnungs- und Vergleichsfaktoren für das Vergleichswertverfahren sowie Indexreihen über die Entwicklung der verschiedenen Bereiche des Immobilienmarktes.

    Diese Daten werden in der Regel in den Grundstücksmarkberichten oder Immobilienmarktberichten der Gutachterausschüsse dargestellt. Nicht jeder Gutachterausschuss hat zu jedem Teilmarkt, z.B. aufgrund ungenügender Datenlage, alle Daten abgeleitet und veröffentlicht.

    Die Inhalte richten sich sowohl an interessierte Laien, aber auch an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Immobilienbewertungen durchführen, wie z. B. Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien, Gutachter für die Ermittlung von Beleihungswerten, Makler und Steuerberater.

      Online-Dienst

      Bodenrichtwerte Bayern - Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS)

      ID: L100042_1012

      Beschreibung

      Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.

      Online erledigen

      • Bodenrichtwerte Bayern - Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS)

        Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Ansprechpartner

      Landratsamt Weilheim-Schongau (LRA WM)

      Adresse

      Hausanschrift

      Pütrichstr. 8

      82362 Weilheim i.OB

      Postanschrift

      82360 Weilheim i.OB

      Kontakt

      E-Mail: poststelle@lra-wm.bayern.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87997984434Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 881 681-0

      Fax: +49 881 681-2353

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Voraussetzungen

      Es bestehen keine Voraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Sie können den Bericht i.d.R. als Druck oder als PDF bestellen.

      Fristen

      keine

      Kosten

      in der Regel zwischen 20,00 und 70,00 EUR

      bei Versand per Post: zuzüglich Porto

      Hinweise (Besonderheiten)

      Die Vervielfältigung des Berichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk ist zu beachten.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.05.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English