Grundstücksmarkt Auskunft

    Grundstücksmarktbericht; Bestellung

    Sie können einen Bericht über den Grundstücksmarkt beim zuständigen Gutachterausschuss bestellen.

    Beschreibung

    Die Gutachterausschüsse ermitteln auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge eine Vielzahl von wichtigen Daten für die Wertermittlung. Diese Daten dienen sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch sämtlichen am Immobilienmarkt tätigen Institutionen und Personengruppen sowie den Sachverständigen für die Ermittlung von Verkehrswerten für Immobilien. Neben der Darstellung von Geld-, Flächen- und Vertragsumsätzen, die nach unbebauten, bebauten, land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gegliedert sind, werden auch die Daten aus dem Bereich des Wohnungs- und Teileigentums analysiert.

    Darüber hinaus ermitteln die Gutachterausschüsse spezielle, hochwertige und für die Verkehrswertermittlung unabdingbare Parameter. Zu den sogenannten „sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten“ gehören die Sachwertfaktoren für das Sachwertverfahren, Liegenschaftszinssätze für das Ertragswertverfahren, Rohertragsfaktoren, Umrechnungs- und Vergleichsfaktoren für das Vergleichswertverfahren sowie Indexreihen über die Entwicklung der verschiedenen Bereiche des Immobilienmarktes.

    Diese Daten werden in der Regel in den Grundstücksmarkberichten oder Immobilienmarktberichten der Gutachterausschüsse dargestellt. Nicht jeder Gutachterausschuss hat zu jedem Teilmarkt, z.B. aufgrund ungenügender Datenlage, alle Daten abgeleitet und veröffentlicht.

    Die Inhalte richten sich sowohl an interessierte Laien, aber auch an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Immobilienbewertungen durchführen, wie z. B. Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien, Gutachter für die Ermittlung von Beleihungswerten, Makler und Steuerberater.

      Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach

      Online-Dienste

      Bodenrichtwerte Bayern - Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS)

      ID: L100042_1012

      Beschreibung

      Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.

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      • Bodenrichtwerte Bayern - Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS)

        Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Grundstücksbericht / Immobilienmarktbericht online beantragen

      ID: L100042_81453.-105407

      Beschreibung

      Sie können bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses die Übermittlung des amtlichen Grundstücksmarktberichts online beantragen. In dem Bericht wird der örtliche Immobilienmarkt beschrieben. Er enthält auch die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten für Sachverständige in der Immobilienbewertung.

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      • Grundstücksbericht / Immobilienmarktbericht online beantragen

        Sie können bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses die Übermittlung des amtlichen Grundstücksmarktberichts online beantragen. In dem Bericht wird der örtliche Immobilienmarkt beschrieben. Er enthält auch die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten für Sachverständige in der Immobilienbewertung.

      Vertrauensniveau

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Ansprechpartner

      Landratsamt Miesbach (LRA MB)

      Adresse

      Hausanschrift

      Rosenheimer Str. 1 - 3

      83714 Miesbach

      Postfachadresse

      Postfach 303

      83711 Miesbach

      Öffnungszeiten

      Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

      Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

      Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

      Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

      Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


      Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

      Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

      Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

      Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
      Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
      Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

      Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

      Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

      Kontakt

      E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

      Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

      Fax: +49 8025 704-77040

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Voraussetzungen

      Es bestehen keine Voraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Sie können den Bericht i.d.R. als Druck oder als PDF bestellen.

      Fristen

      keine

      Kosten

      in der Regel zwischen 20,00 und 70,00 EUR

      bei Versand per Post: zuzüglich Porto

      Hinweise (Besonderheiten)

      Die Vervielfältigung des Berichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk ist zu beachten.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.05.2024

      Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach

      Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miesbach am 14.08.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English