Grundstücksmarktbericht; Bestellung
Sie können einen Bericht über den Grundstücksmarkt beim zuständigen Gutachterausschuss bestellen.
Beschreibung
Die Gutachterausschüsse ermitteln auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge eine Vielzahl von wichtigen Daten für die Wertermittlung. Diese Daten dienen sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch sämtlichen am Immobilienmarkt tätigen Institutionen und Personengruppen sowie den Sachverständigen für die Ermittlung von Verkehrswerten für Immobilien. Neben der Darstellung von Geld-, Flächen- und Vertragsumsätzen, die nach unbebauten, bebauten, land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gegliedert sind, werden auch die Daten aus dem Bereich des Wohnungs- und Teileigentums analysiert.
Darüber hinaus ermitteln die Gutachterausschüsse spezielle, hochwertige und für die Verkehrswertermittlung unabdingbare Parameter. Zu den sogenannten „sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten“ gehören die Sachwertfaktoren für das Sachwertverfahren, Liegenschaftszinssätze für das Ertragswertverfahren, Rohertragsfaktoren, Umrechnungs- und Vergleichsfaktoren für das Vergleichswertverfahren sowie Indexreihen über die Entwicklung der verschiedenen Bereiche des Immobilienmarktes.
Diese Daten werden in der Regel in den Grundstücksmarkberichten oder Immobilienmarktberichten der Gutachterausschüsse dargestellt. Nicht jeder Gutachterausschuss hat zu jedem Teilmarkt, z.B. aufgrund ungenügender Datenlage, alle Daten abgeleitet und veröffentlicht.
Die Inhalte richten sich sowohl an interessierte Laien, aber auch an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Immobilienbewertungen durchführen, wie z. B. Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien, Gutachter für die Ermittlung von Beleihungswerten, Makler und Steuerberater.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienste
Bodenrichtwerte Bayern - Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS)
Beschreibung
Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.
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- Bodenrichtwerte Bayern - Vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS)
Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Grundstücksbericht / Immobilienmarktbericht online beantragen
Beschreibung
Sie können bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses die Übermittlung des amtlichen Grundstücksmarktberichts online beantragen. In dem Bericht wird der örtliche Immobilienmarkt beschrieben. Er enthält auch die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten für Sachverständige in der Immobilienbewertung.
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- Grundstücksbericht / Immobilienmarktbericht online beantragen
Sie können bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses die Übermittlung des amtlichen Grundstücksmarktberichts online beantragen. In dem Bericht wird der örtliche Immobilienmarkt beschrieben. Er enthält auch die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten für Sachverständige in der Immobilienbewertung.
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Ansprechpartner
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Ingolstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: gutachterausschuss@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8275870595518Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305
Fax: +49 841 305
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können den Bericht i.d.R. als Druck oder als PDF bestellen.
Fristen
Kosten
bei Versand per Post: zuzüglich Porto
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.05.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 14.08.2024