Anliegerbescheinigung; Beantragung
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Beschreibung
Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).
Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.
Hinweise für Offingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung einer Anliegerbescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Ausstellung einer AnliegerbescheinigungHier können sie die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstr. 19
89362 Offingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung:
- Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 - 12:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@offingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04440680812Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8224 9697-0
Fax: +49 8224 9697-30
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentümernachweis
- Flurkartenauszug
- Lageplan
- ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Offingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Offingen am 04.11.2024