Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern
Beschreibung
Kreisfreie Gemeinden oder Landkreise können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Gastschulwesen – Online Termin vereinbaren
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie bequem Ihren individuellen Wunsch-Termin beim Schulverwaltungsamt vereinbaren.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Gastschulwesen – Online Termin vereinbaren
Mit diesem Online-Antrag können Sie bequem Ihren individuellen Wunsch-Termin beim Schulverwaltungsamt vereinbaren.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Schulverwaltungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 09:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.
Kontakt
E-Mail: schulverwaltungsamt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/569081694634Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2897
Fax: +49 9131 86-2366
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
- Unterschriebene Belehrung
(siehe unter "Formulare")
Voraussetzungen
Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,
- wer einen Ausbildungsbetrieb oder ein verpflichtend eingerichtetes Berufsgrundschuljahr in Bayern besucht,
- wer kein Umschüler ist und
- wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist von dem volljährigen Berufsschüler/der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei Minderjährigkeit bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Berufsschüler*innen müssen den Antrag im Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen einreichen.
Fristen
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Anträge sind rechtzeitig vor Schulbeginn (bis zum 20. Juli) zu stellen.
Kosten
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Zusätzlich zum Antrag sind die "Informationen zur Unterbringung und die Hausordnung des Appartementhauses" vom volljährigen Berufsschüler/in bzw. den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu nehmen und die Belehrung auf der Seite 3 zu unterschreiben. Die unterschriebene Belehrung ist Bestandteil des Antrags und muss im Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen eingereicht werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 24.09.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 22.04.2024