Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

    Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

    Online-Dienst

    Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_128358.-119822

    Beschreibung

    Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

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    Stadt Würzburg - Heiratsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rückermainstr. 2

    97070 Würzburg

    Postanschrift

    Rückermainstr. 2

    97070 Würzburg

    Kontakt

    E-Mail: heirat@stadt.wuerzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8792867326525Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.

      Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

    • Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

      Je nach Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen von Ihnen benötigt, die folgende Aufstellung ist somit nicht abschließend. Alle genannten Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. • Eheurkunde mit deutscher Übersetzung (soweit es sich nicht um eine mehrsprachige Urkunde handelt) und ggf. mit Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung, je nach Ort der Eheschließung • Pässe der Ehegatten • Melde- bzw. Abmeldebescheinigungen des Bürgerbüros als Nachweis der Zuständigkeit der Stadt Würzburg • Jeweils die Geburtsurkunden der Ehegatten ggf. mit deutscher Übersetzung und Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung, je nach Herkunftsland • Einbürgerungsurkunden oder sonstige Nachweise des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (wenn die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bereits durch Geburt erworben wurde) bzw. Nachweis über den Status als Staatenloser, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling • Nachweise über alle Namensänderungen zwischen Geburt und heute (z.B. Bescheinigung über namensrechtliche Erklärungen, Angleichungen oder Erklärung nach § 94 BVFG) Wenn einer von Ihnen bereits verheiratet war, zusätzlich: • Eheurkunde der letzten Ehe(n), ggf. mit deutscher Übersetzung • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten, ggf. mit deutscher Übersetzung Sofern Sie bereits vor Ihrer Auslandsheirat verheiratet/verpartnert waren, müssen Sie die Eheschließung/Verpartnerung und Auflösung aller Vorehen/Vorlebenspartnerschaften nachweisen, z. B. durch Vorlage der Eheurkunden/-register bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden/-register und des jeweiligen rechtskräftigen Scheidungsurteils, der Original-Sterbeurkunde etc. Wurden Ihre früheren Ehen außerhalb der EU geschieden, müssen die Scheidungen in Deutschland anerkannt werden. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Oberlandesgericht München stellen.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Ehegatten selbst
    • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
      Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

     Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR zuzüglich 30,00 EUR je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist  Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das Standesamt: 40,00 EUR  Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR  Falls ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand erforderlich ist, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden. Hinzu kommen evtl. Aufwendungen für Portogebühren, notwendige Registereinsichten usw.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Würzburg am 02.02.2024

    Stichwörter

    Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English