Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Beschreibung
Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
Online-Dienst
Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
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- Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
Internet
Stadt Würzburg - Heiratsbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rückermainstr. 2
97070 Würzburg
Kontakt
E-Mail: heirat@stadt.wuerzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8792867326525Weiterführende Informationen im BayernPortal
erforderliche Unterlagen
- Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
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- Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Je nach Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen von Ihnen benötigt, die folgende Aufstellung ist somit nicht abschließend. Alle genannten Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. • Eheurkunde mit deutscher Übersetzung (soweit es sich nicht um eine mehrsprachige Urkunde handelt) und ggf. mit Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung, je nach Ort der Eheschließung • Pässe der Ehegatten • Melde- bzw. Abmeldebescheinigungen des Bürgerbüros als Nachweis der Zuständigkeit der Stadt Würzburg • Jeweils die Geburtsurkunden der Ehegatten ggf. mit deutscher Übersetzung und Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung, je nach Herkunftsland • Einbürgerungsurkunden oder sonstige Nachweise des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (wenn die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bereits durch Geburt erworben wurde) bzw. Nachweis über den Status als Staatenloser, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling • Nachweise über alle Namensänderungen zwischen Geburt und heute (z.B. Bescheinigung über namensrechtliche Erklärungen, Angleichungen oder Erklärung nach § 94 BVFG) Wenn einer von Ihnen bereits verheiratet war, zusätzlich: • Eheurkunde der letzten Ehe(n), ggf. mit deutscher Übersetzung • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten, ggf. mit deutscher Übersetzung Sofern Sie bereits vor Ihrer Auslandsheirat verheiratet/verpartnert waren, müssen Sie die Eheschließung/Verpartnerung und Auflösung aller Vorehen/Vorlebenspartnerschaften nachweisen, z. B. durch Vorlage der Eheurkunden/-register bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden/-register und des jeweiligen rechtskräftigen Scheidungsurteils, der Original-Sterbeurkunde etc. Wurden Ihre früheren Ehen außerhalb der EU geschieden, müssen die Scheidungen in Deutschland anerkannt werden. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Oberlandesgericht München stellen.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die Ehegatten selbst
- sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne. - Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Würzburg am 02.02.2024
Stichwörter
Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung