Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Beschreibung
Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung
Hinweise für Sonstiges (095729452000): Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
Internet
Stadt Erlangen - Abt. Nachbeurkundungen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: nachbeurkundung@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7136316483515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2478
Fax: +49 9131 86-2468
erforderliche Unterlagen
- Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die Ehegatten selbst
- sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne. - Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024
Hinweise für Sonstiges (095729452000): Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 02.07.2024
Stichwörter
Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung