Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Beschreibung
Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (Heiraten im Ausland) sind HIER umfangreich zusammengefasst.
Online-Dienst
Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
Online erledigen
- Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
Internet
Stadt Fürth - Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Abteilung Eheschließung mit Auslandbeteiligung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter ehe-auslandsbeteiligung@fuerth.de ein Termin erbeten und vereinbart wurde.
Kontakt
E-Mail: ehe-auslandsbeteiligung@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2214644018528Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1590
Fax: +49 911 974-1595
Internet
erforderliche Unterlagen
- Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die Ehegatten selbst
- sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (Heiraten im Ausland) sind HIER umfangreich zusammengefasst.
Kosten
- Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne. - Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland 55,00 Euro
- wenn ausländisches Recht für einen/beide Ehegatte zu beachten ist, je 30,00 Euro
- Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das
- Standesamt oder die Standesamtsaufsicht 40,00 Euro
- Beurkundung einer nachträglichen Namenserklärung 30,00 – 60,00 Euro
- Urkunde aus dem Eheregister, je Ausfertigung 12,00 Euro
- Bescheinigung über eine Namensänderung, je Ausfertigung 12,00 Euro
Hinweis: Eine verbindliche Aussage kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beim Standesamt und Prüfung des Antrags auf Nachbeurkundung erfolgen. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden!
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.04.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 04.03.2024
Stichwörter
Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung