Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

    Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (Heiraten im Ausland) sind HIER umfangreich zusammengefasst.

    Online-Dienst

    Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_140454.-129813

    Beschreibung

    Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Fürth - Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 88

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Abteilung Eheschließung mit Auslandbeteiligung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter ehe-auslandsbeteiligung@fuerth.de ein Termin erbeten und vereinbart wurde.

    Kontakt

    E-Mail: ehe-auslandsbeteiligung@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2214644018528Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1590

    Fax: +49 911 974-1595

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.

      Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Ehegatten selbst
    • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (Heiraten im Ausland) sind HIER umfangreich zusammengefasst.

    Kosten

    • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
      Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    • Beurkundung einer Eheschließung im Ausland 55,00 Euro
    • wenn ausländisches Recht für einen/beide Ehegatte zu beachten ist, je 30,00 Euro
    • Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das
    • Standesamt oder die Standesamtsaufsicht 40,00 Euro
    • Beurkundung einer nachträglichen Namenserklärung 30,00 – 60,00 Euro
    • Urkunde aus dem Eheregister, je Ausfertigung 12,00 Euro
    • Bescheinigung über eine Namensänderung, je Ausfertigung 12,00 Euro

    Hinweis: Eine verbindliche Aussage kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beim Standesamt und Prüfung des Antrags auf Nachbeurkundung erfolgen. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden!

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.04.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 04.03.2024

    Stichwörter

    Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English