Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

    Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienst

    Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_116150.-127153

    Beschreibung

    Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

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    Stadt Coburg - Standesamt - Heiratsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberer Bürglaß 1

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/585960198858Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1341

    Fax: +49 9561 89-61341

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    erforderliche Unterlagen

    • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.

      Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Ehegatten selbst
    • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
      Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.04.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 23.01.2024

    Stichwörter

    Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung

    Sprachversion

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