Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

    Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Online-Dienst

    Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_142237.-140329

    Beschreibung

    Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Internet

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    Stadt Straubing - Standesamt (Personenstandswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 0352

    94303 Straubing

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@straubing.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5606869328521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 944-64222

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    erforderliche Unterlagen

    • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.

      Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Ehegatten selbst
    • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
      Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.04.2024

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Fachlich freigegeben durch Stadt Straubing am 17.10.2023

    Stichwörter

    Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung

    Sprachversion

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