Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Beschreibung
Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung
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Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
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- Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Sie können die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland beim zuständigen Standesamt online beantragen.
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
Internet
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1653
86886 Landsberg am Lech
Kontakt
E-Mail: stadt_ll@landsberg.de
De-Mail: info@landsberg.de-mail.de
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Telefon Festnetz: +49 8191 128-0
Fax: +49 8191 128-180
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: vg@schondorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=60107307820Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60107307820Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8192 9335-0
Fax: +49 8192 9335-40
Internet
erforderliche Unterlagen
- Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die Ehegatten selbst
- sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne. - Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.04.2024
Stichwörter
Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung