Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Beschreibung
Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Online-Dienst
Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Beschreibung
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- Eheschließung im Ausland - NachbeurkundungSie haben im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
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Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
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Internet
Landeshauptstadt München - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München
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Hausanschrift
Postanschrift
Ruppertstraße 11
80337 München
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E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8724947675112Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Internet
erforderliche Unterlagen
- Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die Ehegatten selbst
- sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne. - Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.04.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 09.01.2024
Stichwörter
Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung