Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

    Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

    Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Online-Dienst

    Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung

    ID: L100042_115484.-126864

    Beschreibung

    Sie haben im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.

    Online erledigen

    • Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
      Sie haben im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen? Hier können Sie Auskunft über eine Nachbeurkundung dieses Ereignisses in Deutschland erhalten und Dokumente sicher an das Standesamt übermitteln.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Bürgerbüro Pasing - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München-Pasing

    Adresse

    Hausanschrift

    Landsberger Straße 486

    81241 München

    Postanschrift

    Landsberger Straße 486

    81241 München

    Kontakt

    E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8708169898112Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 115

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landeshauptstadt München - Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Standesamt München

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruppertstraße 11

    80337 München

    Postanschrift

    Ruppertstraße 11

    80337 München

    Kontakt

    E-Mail: standesamt.kvr@muenchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8724947675112Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 115

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.

      Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die Ehegatten selbst
    • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
      Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.04.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 09.01.2024

    Stichwörter

    Ehe, Eheschließung, Heirat, heiraten im Ausland, Hochzeit, Trauung, Vermählung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English