Ehrenamtskarte Ausstellung
Wenn Sie sich in besonderem zeitlichem Maße ehrenamtlich engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ehrenamtskarte als Anerkennung Ihrer Leistung erhalten und bei teilnehmenden Partnern Vergünstigungen erhalten.
Beschreibung
Mit einer Ehrenamtskarte würdigt das Land seine Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderem zeitlichem Maße ehrenamtlich zum Wohl der Gesellschaft engagieren. Damit ist sie zum einen ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Zum anderen ist mit ihr ein praktischer Nutzen verbunden, da ihre Inhaberinnen und Inhaber Vergünstigungen bei öffentlichen, gemeinnützigen sowie privaten Partnerinnen und Partnern einlösen können.
Bevor Sie eine Ehrenamtskarte bekommen, prüft die Staatskanzlei des Landes Brandenburg als zuständige Behörde, ob Sie die geforderten Voraussetzungen zu ihrem Erhalt erfüllen. Die Ehrenamtskarte ist landesweit sowie in Berlin gültig und einsetzbar, hat jedoch nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Sie kann beliebig oft verlängert bzw. wiederbeantragt werden, solange Sie die geforderten Voraussetzungen zu ihrem Erhalt weiterhin erfüllen. Einen Rechtsanspruch auf eine Ehrenamtskarte können Sie nicht geltend machen.
Online-Dienst
Ehrenamtskarte Ausstellung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Abteilung 4 „Planung“
Referat 45 „„Koordinierungsstelle Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, Orden/Ehrungen“
Ansprechpartner
Koordinierungsstelle Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in der Staatskanzlei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Anerkennung Ehrenamt, Ehrenamt, Engagement, Weiterbildung
erforderliche Unterlagen
Beim digitalen Antrag: keine
Beim analogen Antrag: Ausgefüllter Antrag (enthält zusätzliche Bestätigung der Organisation)
Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte ist, dass Sie sich durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden im Jahr und ohne Erhalt einer Aufwandspauschale (oder anderen Entgeltes) ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen oder gemeinnützigen Einrichtung oder einer gemeinwohlorientierten Gruppen. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen:
- Sie müssen bereits eine gewisse Zeit lang das ehrenamtliche Engagement vorweisen können (1 Jahr)
- Sie müssen ein Mindestalter (16 Jahre) erreicht haben
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in Brandenburg erbracht werden.
Rechtsbehelf
Nicht möglich
Verfahrensablauf
Sie können die Ehrenamtskarte per App beantragen. Alternativ können Sie sie bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg als zuständiger Behörde per Papierantrag beantragen.
Beantragung per App:
Laden Sie sich die App „Ehrenamtskarte“ im App Store bzw. Google Play Store herunter. Registrieren Sie sich mit einem eigenen Account oder mit der BundID (einheitliches, bundesweites Nutzerkonto für Verwaltungsleistungen). Starten Sie Ihren Antrag auf eine Ehrenamtskarte. Nachdem Sie alle Antragsdaten ausgefüllt haben, müssen Sie eine automatisch generierte E-Mail an die Organisation senden, in der Sie sich engagieren, damit diese Ihr Ehrenamt bestätigt. Sobald Ihre Organisation den Antrag bestätigt hat, bekommen Sie die digitale Ehrenamtskarte automatisch in Ihrer App angezeigt. Auf Wunsch können Sie zusätzlich eine analoge Karte zugeschickt bekommen.
Beantragung der analogen Karte:
Um eine Ehrenamtskarte zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der der Staatskanzlei des Landes Brandenburg einreichen.
Einzelantrag:
Eine Ehrenamtskarte beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
Öffnen Sie das Formular als pdf und füllen es online aus. Drucken Sie es dann aus und unterzeichnen es.
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind zur dortigen unterschriftlichen Bestätigung;
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die im Formular angegebene Adresse.
Sie erhalten Ihre Ehrenamtskarte nach Antragsprüfung im Scheckkarteformat per Post.
Sammelantrag für Organisationen:
Die Ehrenamtskarte kann von allen gemeinwohlorientierten Organisationen bestellt werden, in denen Ehrenamtliche aktiv sind. Mit einem Online-Formular können Organisationen für ihre Ehrenamtlichen einen Sammelantrag stellen.
Öffnen Sie das Formular und füllen es online aus.
Nach Absenden des Online-Formulars werden Sie von der Staatskanzlei Brandenburg per E-Mail kontaktiert.
Dabei erhalten sie:
- eine passwortgeschützte Tabelle, in die Sie die Namen der Ehrenamtlichen eintragen müssen.
- die Vorlage einer Datenschutzerklärung, die jede/r Ehrenamtliche/r unterzeichnen muss.
Mit der Rücksendung der Tabelle per Mail versichern Sie, dass die Antragsliste korrekt ausgefüllt wurde und die Richtlinien des Datenschutzes eingehalten wurden.
Nach Erhalt der ausgefüllten Tabelle fertigt die Staatskanzlei die personalisierten Ehrenamtskarten, die Ihnen anschließend per Post zugesandt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte geben Sie die Ehrenamtskarten zeitnah an Ihre Ehrenamtlichen weiter (spätestens drei Monate nach Erhalt der Karten). Über die Art der Verteilung (Versand, persönliche Überreichung) entscheidet die Organisation.
Fristen
Gültigkeit der Ehrenamtskarte: 3 Jahre
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 2 Wochen (per Ehrenamtskarten-App bei Vorliegen der Organisationsbestätigung in der Regel max. 72 Stunden)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei des Landes Brandenburg am 15.10.2024
Stichwörter
Ehrenamt, Engagement, Ehrenamtskarte