Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

    Wenn Sie eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.

    Beschreibung

    Die Durchführung der Messung beauftragen Sie bei einer bekanntgegebenen Messstelle. Über die Ergebnisse müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

    Online-Dienst

    Emissionsmessberichterstattung für Betreiber von Anlagen

    ID: L100041_118095477

    Beschreibung

    EMBE-Online bietet Betreibern von Anlagen die Möglichkeit, Messberichte über Einzelmessungen sowie kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen digital bei der für sie zuständigen Behörde einzureichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt (LfU),

    Abteilung Technischer Umweltschutz 2

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 60 10 61

    14410 Potsdam

    Hausanschrift

    Seeburger Chaussee 2

    14476 Potsdam

    OT Groß Glienicke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033201 442-0

    Fax: 033201 442-662

    E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2018 (von: Nonnemann)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Messbericht mit Angaben über:

    • Messplanung
    • Messergebnis
    • verwendete Messverfahren
    • Betriebsbedingungen, die für die Beurteilung der Messergebnisse von Bedeutung sind

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen.
    • Sie haben Ihre Anlage neu errichtet oder wesentlich geändert.
    • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    Sie legen den Messbericht folgendermaßen vor:

    • Sie wenden sich an eine bekanntgegebene Messstelle, stellen die erforderlichen Informationen für die Messung zur Verfügung und vereinbaren einen Messtermin.
    • Anschließend bestätigt die Messstelle die Messplanung und meldet diese zusammen mit dem Messtermin der für Sie zuständigen Behörde.
    • Zum Messtermin ermittelt die Messstelle die Emissionswerte und vergleicht sie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerten Ihrer Abfallbehandlungsanlage.
    • Nach Abschluss der Messung erhalten Sie von der Messstelle einen Messbericht.
    • Prüfen Sie den Messbericht und reichen Sie ihn unverzüglich bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein. 

    Fristen

    Den Messbericht müssen Sie unverzüglich nach der Messung zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.
    Wenn Ihre Abfallbehandlungsanlage neu errichtet oder wesentlich verändert wurde, müssen Sie die Messungen im ersten Jahr nach Inbetriebnahme alle 2 Monate an mindestens einem Tag durchführen.
    Ab dem zweiten Jahr nach Inbetriebnahme müssen Sie die Messungen ein Mal alle 12 Monate an mindestens 3 Tagen durchführen.

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg 05.07.2024 am 11.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abfallbehandlungsanlage, BImSchG, Biogasanlage, Immission, Emissionsmessbericht, Olfaktometrische Analyse, Immissionsschutz, ReSyMeSa, Emissionsbericht, Abluftbehandlungsanlage, Emission, Emissionsmessung, Geruchsstoffe, LAI-Mustermessbericht, Messstelle, 30 BImSchV, Biofilter, Betreiber, Schadstoffmessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)