Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Abmeldung Wohnsitz
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)
Ansprechpartner
Fachgebiet 7 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulrike Kobs (Sachbearbeiterin Meldewesen, Führerscheine)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 33932 595-335
Fax: +49 33932 70314
E-Mail: u.kobs@gemeinde-fehrbellin.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vorsprache bei der Meldebehörde oder Übersendung des Meldescheins
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23 am 07.06.2024
Stichwörter
Auswandern, Umzug ins Ausland