Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis Ausgabe

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Land Brandenburg:

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo Sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertretung bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Den PIN-Brief erhalten Sie bei der Beantragung des Personalausweises. Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN und eine Entsperrnummer (PUK). Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweise n

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Abholung

    Online-Dienst

    Terminverwaltung zur Abholung von Personaldokumenten / Bewohnerparkausweisen

    ID: L100041_114792861

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2023 (von: Webservice, Sitepark)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, Sitepark)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt (Personalausweisbehörde)

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter

    Aktuelles

    Wichtige Information zur Schließung in der KW 48 Das Bürgerservicecenter, das Fundbüro und die Auslandsbeglaubigung bleiben aufgrund einer Softwareumstellung vom 25.11. – 30.11.2024 geschlossen. ----------------- Aktueller Hinweis der Passbehörde Die durchschnittliche Herstellungszeit von Reisepässen bei der Bundesdruckerei liegt aktuell bei rund 10 Wochen! ----------------- Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten: - Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis) - Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass) die Aufnahme von Lichtbild , Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m. Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €. *Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein! *Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist bis zu sieben Tage vor dem Termin für die Beantragung von Dokumenten möglich! ------------------ Der Abholservice des Fahrradkuriers Bei Beantragung von Personaldokumenten kann am Schalter die Option der Zustellung per Kurier vermerkt werden. Der Fahrradkurier wird das Dokument an einem mit Ihnen abgestimmten Tag & Uhrzeit nach Hause bringen. ------------------- Die Dokumentenstation Mit der Dokumentenstation erhalten Sie Ihren beantragten Reisepass, vorläufigen Reisepass und vorläufigen Personalausweis ohne an die Öffnungszeiten des Bürgerservicecenters oder einen Termin gebunden zu sein. Die Dokumentenstation steht Ihnen 24/7 auf dem Campus der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung. Diese neue Abholoption kann gebührenfrei bei der Antragsstellung im Bürgerservicecenter mitgewählt werden. Sofern Sie Interesse an der Nutzung der Dokumentenstation haben, sprechen Sie uns bitte an.

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.

    Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

    Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.

    Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.

    Sie haben die Möglichkeit

    • telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten

    • jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
    • unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

    Angebote von Serviceleistungen:

    • Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
    • Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
    • Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
    • Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
    • Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
    • sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
    • Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen

    Adresse

    Hausanschrift

    Yorckstr. 22

    14467 Potsdam

    Postanschrift

    14469 Potsdam

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    Öffnungszeiten

    Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich. An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt. Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt. Mo 10:00 – 18:00 Uhr Di 08:00 – 18:00 Uhr Mi 08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!) Do 08:00 – 18:00 Uhr Fr 08:00 – 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!) Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen : Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023 (von: Webservice, Sitepark)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Sitepark)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Hinweise für Potsdam: Personalausweis - Abholung

    • ggf. Eheurkunde im Original (bei Antragstellung vor Eheschließung auf neuen Familiennamen)
    • ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    • ggf. Eheurkunde im Original (bei Antragstellung vor Eheschließung auf neuen Familiennamen)
    • ggf. Zustimmungserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Sorgeberechtigten

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Land Brandenburg:

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach.

    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.

    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.

    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.

    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.

    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online- Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC- fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.

    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.

    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen. Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg 07.06.2024 am 04.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personaldokument, PA, Ausweis, Personalausweis abholen, Ausweispflicht, Lichtbildausweis, Ausweis abholen, Ausweisausgabe, Personalausweis, Dokumentenausgabe, Neuer PA, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)