• Bensdorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Wilder Müll Entsorgung

Wilder Müll Entsorgung

Wilde Müllablagerung melden/ herrenlose Abfälle melden

Beschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Online-Dienst

WIlder Müll Entsorgung

ID: L100041_119571425

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 13.11.2024

Technisch geändert am 13.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

zuständige Stelle

Landesbehörden

Zuständigkeit

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt

Adresse

Postanschrift

Postfach 60 10 61

14410 Potsdam

Hausanschrift

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam

OT Groß Glienicke

Kontakt

Telefon Festnetz: 033201 442-0

Fax: 033201 442-662

E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 30.10.2018

Technisch geändert am 13.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Abfall/Boden

Adresse

Postanschrift

Postfach 1138

14801 Bad Belzig

Hausanschrift

Am Teltowkanal 7

14513 Teltow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung

Kontakt

Stichwörter

Abfallwirtschaftsbehörde, Bodenschutzbehörde

Version

Technisch erstellt am 12.04.2024

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

• Beschreibung des Fundortes

• gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.

Hinweise (Besonderheiten)

Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) am 18.06.2024

Version

Technisch erstellt am 10.07.2024

Technisch geändert am 13.12.2024

Stichwörter

unerlaubte Entsorgung, Müllkippe, Herrenloser Abfall, herrenlose Räder, alte Fahrräder, Elektromüll, herrenlose Fahrräder, Autowrack, Fahrrad-Rahmen, Waschmaschine, Müllabfuhr, Unrat, Sperrmüll, kaputtes Fahrrad, Bauschutt, Fahrrad ohne Räder

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020