Wilder Müll Entsorgung
Wilde Müllablagerung melden/ herrenlose Abfälle melden
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienst
WIlder Müll Entsorgung
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zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9330(Altlasten- und Bodenschutz)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9323(gewerbliche Abfälle)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9317(biogene Abfälle, Klärschlamm)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9311(Abfälle aus privaten Haushalten)
E-Mail: umweltamt@lkee.de
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
• Beschreibung des Fundortes
• gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.
Hinweise (Besonderheiten)
Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) am 18.06.2024
Stichwörter
Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Unrat, Sperrmüll, Fahrrad ohne Räder, Müllabfuhr, Herrenloser Abfall, Autowrack, alte Fahrräder, Elektromüll, Bauschutt, Müllkippe, herrenlose Fahrräder, kaputtes Fahrrad, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen