Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    ID: L100041_117715765

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe

    Zuständigkeit

    Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Ansprechpartner

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Familienleistungen Bund/Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 1

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Parkplätze

    • Parkplatz: E-Auto Ladestation
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Außenparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreishaus
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie 855
    • Haltestelle: Bahnhof Forst (Lausitz)
      Linie:
      • Regionalbahn: RB65

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03562 986-15188

    Telefon Festnetz: 03562 986-0

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkspn.de

    Internet

    Stichwörter

    Familienleistungen

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Land Brandenburg:

    Widerspruch

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhalt, Jugendamt, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English