Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine

    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine

    Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Online-Dienst

    Online-Anträge der Waffenbehörde des Landes Brandenburg

    ID: L100041_118669480

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Waffenbehörden bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Polizeidirektion Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Juri-Gagarin-Straße 16

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2019 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Formulare

    Formulare finden sich auf der Internetseite

    Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der Vordrucke bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja

    Voraussetzungen

    Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Land Brandenburg:

    Sie müssen die Berechtigung zum Erwerb und Besitz bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Tarifstelle 14.1.1.2

    Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für mehrere Berechtigte einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe (§ 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG)

    70,00 € und je weitere Person 35,00 €

    Tarifstelle 14.1.1.3

    Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für eine juristische Person einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WaffG)

    75,00 €

    Tarifstelle 14.1.2.1

    Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb oder Besitz einer weiteren Waffe

    45,00 €

    Tarifstelle 14.1.2.4

    Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für eine in der WBK eingetragene Schusswaffe (§ 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG)

    14.1.2.5

    Eintragung einer erworbenen Waffe, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der WBK entrichteten Gebühr abgegolten ist (§ 10 Abs. 1a WaffG)

    25,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg 23.11.2023 am 28.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erlaubnis Eintrag WBK, Erlaubnis Erwerb Waffen, Voreintrag WBK Verein, Erwerb Waffen Verein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)