Förderung von Maßnahmen in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket - Antrag
Wenn Sie eine Maßnahme im Bereich der Seniorenpolitik im Land Brandenburg durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Förderung von Maßnahmen in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket - Antrag LASV
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zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dezernat 53 "Zuwendungen soziale Infrastruktur"
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
LASV, Soziales, Versorgung
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
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Hausanschrift
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Internet
Stichwörter
LASV
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
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Hausanschrift
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Internet
Stichwörter
LASV, Soziales, Versorgung
erforderliche Unterlagen
- Konzeption (*.pdf)
- Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
- Auszug aus dem Vereinsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
- Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.
Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.
Fristen
Antragsfrist: 2 bis 4 Wochen (Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern der Antrag richtig und vollständig ist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim LASV eingereicht werden. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) am 21.03.2024
Stichwörter
Antrag, Seniorenpolitik, Förderung, Seniorenpolitisches Maßnahmenpaket, Senioren, Zuwendung