Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

    Online-Dienste

    Bekanntmachung von Fundgegenständen

    ID: L100041_116361713

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2024 (von: Reetz, Alexander)

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: Reetz, Alexander)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Fundgegenstände

    ID: L100041_117028618

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2024 (von: Reetz, Alexander)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Reetz, Alexander)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, mitverwaltende Gemeinde

    (Fundbüros der örtlichen Ordnungsbehörden)

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstraße 5

    15562 Rüdersdorf bei Berlin

    Haus 2

    Parkplatz: im Hinterhof
    Gebühren: nein

    Rüdersdorf, Marktplatz

    Bus: 951

    Bus: 950

    Straßenbahn: 88

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 07

    15558 Rüdersdorf bei Berlin

    Version

    Technisch erstellt am 27.12.2022 (von: Reetz, Alexander)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Reetz, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Fund- oder Verlustanzeige
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
      • Personalausweis
      • Zweitschlüssel
      • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

    Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

    • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

    Voraussetzungen

    • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
    • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

    • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
    • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
    • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
    • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

    Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.

    Fristen

    • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
    • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

    Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Bearbeitungsdauer

    wenige Stunden bis 2 Tage

    Kosten

    • keine
    • gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

    Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Suchanzeige, Mobiltetefon, Gegenstände, Fundsache, Fahrrad, Rucksack, Finder, Handy, Brille, Verlustanzeige, Schirm, Verlustsache, Fundbüro, Ausweis, Schlüssel, Smartphone, Wertsachen, Tablet, Dokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)