Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern.
Beschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- Für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Online-Dienst
Digitaler Antrag Erweiterung Fahrerlaubnis
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zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Führerscheinbehörde
Beschreibung
Aufgaben:
- Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Merkzettel Begleitendes Fahren ab 17
- Umtausch einer Fahrerlaubnis(FE aus dem Ausland, Dienst-FE, BRD-FE, DDR-FE)
- Verlängerung der C und D Fahrerlaubnisklassen
- Fahrerkarte / Werkstattkarte / Unternehmerkarte - digitales EG-Kontrollgerät
- Mehrfachtäter/ Entzug / Versagung Fahrerlaubnis
- Info zum Moped mit 15 Jahren (AM15)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 35341 97-7620
E-Mail: stva@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- gültiger Führerschein
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)
Bearbeitungsdauer
Je nach Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen - insb. Abschluss der Fahrausbildung und bestehen der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Die Herstellung des Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
Klasse L, Fahrerlaubnis, Kleiner Traktorführerschein, L-Klasse, Führerschein, Traktor, Fahrerlaubnis Klasse L, Landwirtschaft, Erweiterung