Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L

    Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L

    Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern.

    Beschreibung

    Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.

    Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

    • Für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

    Online-Dienst

    Digitaler Antrag Erweiterung Fahrerlaubnis

    ID: L100041_116839834

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Straßenverkehrsamt - Führerscheinbehörde

    Beschreibung

    Aufgaben: 

    • Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • Merkzettel Begleitendes Fahren ab 17
    • Umtausch einer Fahrerlaubnis(FE aus dem Ausland, Dienst-FE, BRD-FE, DDR-FE)
    • Verlängerung der C und D Fahrerlaubnisklassen
    • Fahrerkarte / Werkstattkarte / Unternehmerkarte - digitales EG-Kontrollgerät
    • Mehrfachtäter/ Entzug / Versagung Fahrerlaubnis
    • Info zum Moped mit 15 Jahren (AM15)

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 17

    04924 Bad Liebenwerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35341 97-7620

    E-Mail: stva@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen - insb. Abschluss der Fahrausbildung und bestehen der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

    Die Herstellung des Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Stichwörter

    Klasse L, Fahrerlaubnis, Kleiner Traktorführerschein, L-Klasse, Führerschein, Traktor, Fahrerlaubnis Klasse L, Landwirtschaft, Erweiterung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de