Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
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Bohranzeige nach § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (Erdaufschlüsse) in Verbindung mit § 49 WHG
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wasserr. Erl. Erdwärme Erdwärmekollektoren
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wasserr. Erl. Erdwärme Erdwärmesonden
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zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9309(Kläranlagen)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9350(wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9353(Betriebswasserwirtschaft)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9331(Erdaufschlüsse)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2632(Gewässerunterhaltung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9327(Gewässerunterhaltung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9329(Niederschlagsentwässerung)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2628(Überschwemmungsgebiete)
E-Mail: umweltamt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
Rechtsgrundlage(n)
§ 56 BbgWG
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg 11.09.2023 am 31.03.2024
Stichwörter
Anlagenbetrieb, Grundwasser, Bodeneingriff, Anlagenbau, Aufschlusszwecke, Erdwärme, Erdbohrung, vertikale Erdwärmesonde, Erdaufschluss, Erdarbeiten, Erdwärmekollektor, Bohrung, Erdwärmepumpe, Bauvorhaben, Erdwärmenutzung, Geothermie, Grundwasserwärmepumpen, tiefe Bohrung