Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

    • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
    • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmesonden

    ID: L100041_115535177

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    Deutsch

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    Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmekollektoren

    ID: L100041_117137026

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    Bohranzeige nach § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (Erdaufschlüsse) in Verbindung mit § 49 WHG

    ID: L100041_116872121

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    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9350(wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2628(Überschwemmungsgebiete)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2632(Gewässerunterhaltung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9331(Erdaufschlüsse)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9309(Kläranlagen)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9327(Gewässerunterhaltung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9353(Betriebswasserwirtschaft)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9329(Niederschlagsentwässerung)

    Fax: +49 3535 46-2657

    E-Mail: umweltamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Stichwörter

    Anlagenbau, Geothermie, Erdarbeiten, vertikale Erdwärmesonde, Erdwärmekollektor, Grundwasserwärmepumpen, Erdwärmepumpe, Erdbohrung, Bodeneingriff, Aufschlusszwecke, Bauvorhaben, Bohrung, Erdwärmenutzung, Erdaufschluss, Anlagenbetrieb, Erdwärme, Grundwasser, tiefe Bohrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English