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    Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmesonden

    ID: L100041_115535177

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmekollektoren

    ID: L100041_117137026

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Bohranzeige nach § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (Erdaufschlüsse) in Verbindung mit § 49 WHG

    ID: L100041_116872121

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr * Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9350(wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2628(Überschwemmungsgebiete)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2632(Gewässerunterhaltung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9331(Erdaufschlüsse)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9309(Kläranlagen)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9327(Gewässerunterhaltung)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9353(Betriebswasserwirtschaft)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-9329(Niederschlagsentwässerung)

    Fax: +49 3535 46-2657

    E-Mail: umweltamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Barnim - Wasserbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-von-Ossietzky-Straße 11

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 910
      • Bus: 865
      • Bus: 861
      • Bus: 862

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Postanschrift Umweltamt

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142520

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141520

    E-Mail: wasserbehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden

    Stichwörter

    Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 2 WHG

    § 56 BbgWG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Stichwörter

    Bohrung, vertikale Erdwärmesonde, Erdaufschluss, Bauvorhaben, Grundwasser, Bodeneingriff, Geothermie, Grundwasserwärmepumpen, Erdarbeiten, Erdwärme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de