• Temnitztal (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Denkmaleigenschaft Feststellung

Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen

Sie können die Denkmaleigenschaft Ihres eingetragenen Denkmals durch Verwaltungsakt feststellen lassen.

Beschreibung

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum in einer Denkmalliste erfasst.

Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt.

Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte können die Feststellung der Denkmaleigenschaft durch einen Verwaltungsakt beantragen.

Online-Dienst

Feststellung der Denkmaleigenschaft

ID: L100041_112741025

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Version

Technisch erstellt am 24.07.2023

Technisch geändert am 24.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Ansprechpartner

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Adresse

Hausanschrift

Wünsdorfer Platz 4

15806 Wünsdorf

Kontakt

Telefon Festnetz: 033702 211-1200

Fax: 033702 211-1202

E-Mail: poststelle@bldam-brandenburg.de

Version

Technisch erstellt am 30.10.2018

Technisch geändert am 20.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Antrag

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des Denkmals oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter.

Das Denkmal muss bereits in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sein.

Ein Feststellungsantrag ist nur zulässig, wenn das Denkmal nach Inkrafttreten des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz von 2004 am 24.05.2004 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen war.

Bei Denkmalen, die zu einem früheren Zeitpunkt in die entsprechenden Denkmallisten oder -verzeichnisse eingetragen wurden, ist ein solcher Antrag nicht möglich.

Hinweis: Kein Feststellungsantrag möglich, solange die Denkmaleigenschaft nicht durch die zuständige Stelle geklärt ist.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Feststellung der Denkmaleigenschaft durch Verwaltungsakt für ein Objekt bei der zuständigen Stelle.

Sie erhalten einen Feststellungsbescheid.

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Die Eintragung in die Denkmalliste erfolgt ausschließlich von Amts wegen und kann nicht von Ihnen beantragt werden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 06.07.2023

Version

Technisch erstellt am 24.07.2023

Technisch geändert am 24.07.2023

Stichwörter

Baudenkmal, Denkmalliste, Bodendenkmal, Bewegliches Denkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Technisches Denkmal, Gartendenkmal

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020