einmalige Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler GewährungOnline erledigen

    Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen

    Auf Antrag wird eine Energiepreispauschale für Studierende sowie (Berufs)Fachschülerinnen und Fachschüler als Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro gewährt.

    Beschreibung

    Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten.

    Wenn Sie zu dem Adressatenkreis zählen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf die Einmalzahlung online nach dem vorgesehenen Verfahren stellen. Als antragsberechtigte Person erhalten Sie hierzu einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN von Ihrer Ausbildungsstätte.

    Für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler ist das Anlegen eines BundID-Nutzerkontos erforderlich. Sie können Ihren Antrag bis zum 30. September 2023 stellen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

    Online-Dienst

    200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler

    ID: L100041_112310453

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    für Hochschulen:
    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

    für Schulen gemäß Schulgesetz:
    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    für den Bereich der staatlich anerkannten Schulen für Gesundheitsfachberufe:

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Mann-Allee 107

    14473 Potsdam

    Haus 1/1a

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-4906

    Telefon Festnetz: 0331 866-0

    E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Henning-von-Tresckow-Str. 2-13

    14467 Potsdam

    Haus S

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tram
      Linie:
      • Straßenbahn: 91, 92, 93, 96, X98, 99 bis Haltestelle "Alter Markt"
    • Haltestelle: Bus
      Linie:
      • Bus: 606 (Haltestelle Schloßstraße); 695
    • Haltestelle: Bahn
      Linie:
      • Regionalbahn: IC 2132 , RE 1, RB 20, RB 21, RB 22; S7 bis Potsdam-Hauptbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 6

    14469 Potsdam

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitsministerium, Sozialministerium

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortustr. 36

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Fax: +49 331 8664998

    Telefon Festnetz: +49 331 8664999

    E-Mail: presse@mwfk.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Forschungsministerium, Kulturministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangscode (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
    • Gegebenenfalls PIN (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
    • IBAN aus dem SEPARaum
    • BundID-Konto zur Identifizierung im Antragsprozess.  

    Formulare

    Formulare vorhanden: nein
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Online-Dienste vorhanden: ja
    Vertrauensniveau: substantiell

    Voraussetzungen

    Sie müssen zum Adressatenkreis des EPPSG gehören.
    Dazu gehören:

    • Studierende: Hierzu zählen aus dem Bereich der Hochschulen bspw. auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Studierende in einem dualen Studium.
    • Schülerinnen und Schüler in (Berufs)Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
    • Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die in einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfasst sind.
        • Bei Auszubildenden ist zu differenzieren:

    Es kommt für die Anspruchsberechtigung darauf an, was für eine Ausbildungsstätte sie besuchen und was für einen Abschluss sie anstreben. Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen, erhalten die Einmalzahlung.

    UND Sie müssen zusätzlich zum Stichtag am 1. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet gewesen sein,

    UND zusätzlich muss Ihr Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Stichtag am 1. Dezember 2022 in Deutschland gewesen sein.

    • Personen, die einen auf maximal zwei Semester begrenzten Studienaufenthalt/Praktikumsaufenthalt im Ausland durchgeführt haben und parallel noch bei ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert/angemeldet waren, haben in der Regel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Die Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler muss digital über https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de beantragt werden.

    • Sie richten sich ein BundID-Konto mit der eID-Funktion des Personalausweises, mit Ihrem ELSTER-Zertifikat, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel, Ihrer EU-Identität oder Ihrer Unionsbürgerkarte ein.
    • Alternativ richten Sie sich ein BundID-Konto als Basisregistrierung mit Nutzername/Passwort ein.
    • Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN.
    • Sie registrieren sich auf der Website https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de mit Ihrem BundID-Konto.
    • Sie geben den von Ihrer Ausbildungsstätte übermittelten Zugangscode (und gegebenenfalls die PIN) in das Antragsformular ein.
    • Sie geben die weiteren erforderlichen Angaben an, insbesondere die IBAN Ihres Kontos, eines Gemeinschaftskontos oder eines Fremdkontos.
    • Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und im jeweiligen Landesfachverfahren (voll-)automatisiert geprüft.
    • Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.

    Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2023 gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

    Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 28.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Stichwörter

    Fachschüler, EPP, EPPSG, Studierenden-Energiepreispauschalengesetz, Unterstützung, Berufsfachschüler, Energiepreispauschale, Studierende, Einmalzahlung200, Fachschülerinnen, Berufsfachschülerinnen, Einmalzahlung, Hilfe Studierende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English