Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen
Auf Antrag wird eine Energiepreispauschale für Studierende sowie (Berufs)Fachschülerinnen und Fachschüler als Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro gewährt.
Beschreibung
Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten.
Wenn Sie zu dem Adressatenkreis zählen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf die Einmalzahlung online nach dem vorgesehenen Verfahren stellen. Als antragsberechtigte Person erhalten Sie hierzu einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN von Ihrer Ausbildungsstätte.
Für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler ist das Anlegen eines BundID-Nutzerkontos erforderlich. Sie können Ihren Antrag bis zum 30. September 2023 stellen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Online-Dienst
200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
für Hochschulen:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
für Schulen gemäß Schulgesetz:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
für den Bereich der staatlich anerkannten Schulen für Gesundheitsfachberufe:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Ansprechpartner
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tram
Linie:- Straßenbahn: 91, 92, 93, 96, X98, 99 bis Haltestelle "Alter Markt"
- Haltestelle: Bus
Linie:- Bus: 606 (Haltestelle Schloßstraße); 695
- Haltestelle: Bahn
Linie:- Regionalbahn: IC 2132 , RE 1, RB 20, RB 21, RB 22; S7 bis Potsdam-Hauptbahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 6
14469 Potsdam
Kontakt
Fax: 0331 866-5108
Telefon Festnetz: 0331 866-0
E-Mail: presse@msgiv.brandenburg.de
E-Mail: poststelle.krypto@msgiv.brandenburg.de
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Internet
Stichwörter
Gesundheitsministerium, Sozialministerium
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Forschungsministerium, Kulturministerium, Wissenschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
- Zugangscode (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
- Gegebenenfalls PIN (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
- IBAN aus dem SEPARaum
- BundID-Konto zur Identifizierung im Antragsprozess.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Vertrauensniveau: substantiell
Voraussetzungen
Sie müssen zum Adressatenkreis des EPPSG gehören.
Dazu gehören:
- Studierende: Hierzu zählen aus dem Bereich der Hochschulen bspw. auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Studierende in einem dualen Studium.
- Schülerinnen und Schüler in (Berufs)Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
- Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die in einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfasst sind.
-
- Bei Auszubildenden ist zu differenzieren:
-
Es kommt für die Anspruchsberechtigung darauf an, was für eine Ausbildungsstätte sie besuchen und was für einen Abschluss sie anstreben. Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen, erhalten die Einmalzahlung.
UND Sie müssen zusätzlich zum Stichtag am 1. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert bzw. angemeldet gewesen sein,
UND zusätzlich muss Ihr Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Stichtag am 1. Dezember 2022 in Deutschland gewesen sein.
- Personen, die einen auf maximal zwei Semester begrenzten Studienaufenthalt/Praktikumsaufenthalt im Ausland durchgeführt haben und parallel noch bei ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert/angemeldet waren, haben in der Regel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
- Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG
- Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)
- Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes im Land Brandenburg (Brandenburgische EPPSG-Durchführungsverordnung - BbgEPPSGDV)
Rechtsbehelf
Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Die Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler muss digital über https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de beantragt werden.
- Sie richten sich ein BundID-Konto mit der eID-Funktion des Personalausweises, mit Ihrem ELSTER-Zertifikat, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel, Ihrer EU-Identität oder Ihrer Unionsbürgerkarte ein.
- Alternativ richten Sie sich ein BundID-Konto als Basisregistrierung mit Nutzername/Passwort ein.
- Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN.
- Sie registrieren sich auf der Website https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de mit Ihrem BundID-Konto.
- Sie geben den von Ihrer Ausbildungsstätte übermittelten Zugangscode (und gegebenenfalls die PIN) in das Antragsformular ein.
- Sie geben die weiteren erforderlichen Angaben an, insbesondere die IBAN Ihres Kontos, eines Gemeinschaftskontos oder eines Fremdkontos.
- Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und im jeweiligen Landesfachverfahren (voll-)automatisiert geprüft.
- Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Fristen
Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2023 gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.
Kosten
keine
Weitere Informationen
- Antragsportal zur Antragstellung und ausführliche Informationen rund um die Antragstellung einschließlich Schritt-für-Schritt An-leitungen und FAQ
- Informationswebseite des BMBF zur Einmalzahlung
- Anlegen eines BundID-Kontos. Dieses wird zur Antragstellung benötigt.
- AusweisApp2 Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Zusammenhang mit dem BundID-Konto
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 28.06.2023
Stichwörter
Fachschüler, EPP, EPPSG, Studierenden-Energiepreispauschalengesetz, Unterstützung, Berufsfachschüler, Energiepreispauschale, Studierende, Einmalzahlung200, Fachschülerinnen, Berufsfachschülerinnen, Einmalzahlung, Hilfe Studierende