Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    Online-Dienst

    Wohnsitzanmeldung

    ID: L100041_116279731

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

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    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2024 (von: Witte, Holger)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Witte, Holger)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 29

    14669 Ketzin/Havel

    Ketzin (Havel), Am Markt

    Bus: 614, 642, 658


    Ketzin (Havel), Rathausstraße

    Bus: 614, 642, 658

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Hinweise: Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2021 (von: Busse, Jonas)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Witte, Holger)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 26.06.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)