• Wollin (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Anzeige der Bestellung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

Neue Betriebsleitung bei der Handwerkskammer melden

Eine neue Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer melden.

Beschreibung

Änderungen in der Betriebsleitung eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs sind der Handwerkskammer anzuzeigen. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. Dies kann ein Meisterbrief für das jeweilige Handwerk sein, aber auch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.

Als Betriebsleitung kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen eines Handwerksbetriebs als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem

  • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
  • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
  • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
  • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
  • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein.

Online-Dienst

handwerk:digital

ID: L100041_121904718

Beschreibung

handwerk:digital ist ein Online-Portal der Handwerkskammern, das es ermöglicht, verschiedene Formalitäten zur Gründung, Änderung oder Löschung eines Handwerksbetriebs online zu erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Version

Technisch erstellt am 14.04.2025

Technisch geändert am 14.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020

zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt. Ihre

Ansprechpartner

Handwerkskammer Potsdam

Adresse

Hausanschrift

Ahornstraße 18

14482 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 3703-1

Fax: 0331 3703-100

E-Mail: info@hwkpotsdam.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Betriebsleitung durch Inhaber oder Inhaberin:

  • Befähigungsnachweis (zum Beispiel Meisterbrief, Ausübungsberechtigung, Ausnahmebewilligung, Technikerzeugnis)
  • Alte Handwerkskarte

Betriebsleitung durch angestellte Person:

  • Befähigungsnachweis (zum Beispiel Meisterbrief, Ausübungsberechtigung, Ausnahmebewilligung, Technikerzeugnis)
  • Arbeitsvertrag, aus dem sich ergeben muss, dass die Betriebsleitung dem Unternehmen während der üblichen Arbeitszeit zur Verfügung steht (Arbeitszeit und Gehalt entsprechend dem Tarifvertrag oder der Branchenüblichkeit). Ist der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin auch fachlich-technische(r) Betriebsleiter oder Betriebsleiterin und außerdem mit mindestens 30 % als Gesellschafter oder Gesellschafterin am Unternehmen beteiligt, genügt die Betriebsleitererklärung.
  • Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Sofortmeldung)
  • Alte Handwerkskarte
     

Formulare

keine

Voraussetzungen

  • Qualifikationsnachweis (Meisterbrief für das jeweilige Handwerk, alternativ gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung)
  • Die Betriebsleitung muss dem Unternehmen in gleichem Umfang zur Wahrnehmung ihrer Funktionen zur Verfügung stehen, wie ein Handwerksmeister oder eine Handwerksmeisterin als Inhaber oder Inhaberin des Handwerksbetriebes. Grundsätzlich bedeutet das eine durchgängig ganztägige Beschäftigung.
     

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung steht der Rechtsweg offen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
  • Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
  • Laden Sie die Antragsformulare zur Änderung des Betriebsleiters herunter.
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen Ihrer Kenntnisse an Ihre zuständige Handwerkskammer.
  • Ihr Antrag und die Nachweise werden von der Handwerkskammer geprüft.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung sowie einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.

Fristen

Unverzügliche Anzeige der Bestellung einer neuen Betriebsleitung.

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg 07.06.2023 am 08.09.2022

Version

Technisch erstellt am 22.06.2023

Technisch geändert am 22.06.2023

Stichwörter

Handwerkskammer, Handwerksrolleneintragung, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksverzeichnis, Anzeige des Betriebsleiterwechsels, Befähigungsnachweis, Betriebsleiterin, Handwerksregister, Betriebsstätte, Handwerk, Betriebsleiter, Betriebsleitung, Handwerksrolle, Betriebsverantwortlicher / Betriebsverantwortliche, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Eintragung Handwerksrolle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020