Wohnungsgeberbestätigung
Eine Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung ist ein Papier Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Sie benötigen es, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug ummelden.
Beschreibung
Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch zu bestätigen. Der Wohnungswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der entsprechenden Behörde zu melden.
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
- Brüssow (Uckermark)
- Michendorf
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Amt Brüssow (Uckermark) am 18.04.2023
Stichwörter
Wohnungsanmeldung, Wohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Hauptwohnsitz