Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Eine Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung ist ein Papier Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Sie benötigen es, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug ummelden.

    Beschreibung

    Nach § 19  Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch zu bestätigen. Der Wohnungswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der entsprechenden Behörde zu melden.

    Online-Dienst

    Onlineformular Wohnungsgeberbestätigung

    ID: L100041_111217366

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Brüssow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    • Brüssow (Uckermark)
    • Michendorf

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Amt Brüssow (Uckermark) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Wohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Wohnungsanmeldung, Hauptwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de