Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Gewährung von Zuwendungen für Familienerholungsmaßnahmen - Antrag

    Wenn Sie eine Familienferienreise mit Kindern in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeignete Einrichtungen und Ferienunterkünftigen durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. 

    Beschreibung

    Das Land Brandenburg  unterstützt jedes Jahr Familien aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Gefördert werden Familienferienreisen mit Kindern in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten Einrichtungen und Ferienunterkünften. Daneben werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe oder Ferienunterkünfte betrieben werden gefördert ebenso Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie auf Zeltplätzen.

    Die Angebote sollen es Familien ermöglichen, gemeinsame Zeit zu verbringen, sich in der Familie, aber auch mit anderen Familien zu begegnen.

    Gefördert werden Familien mit geringem Einkommen und in besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder Familien mit Migrationshintergrund. Der Zuschuss soll für mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden.

    Sie können hierzu einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienferienreise schriftlich vor Beginn der Reise beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Online-Dienste

    Familienerholungszuschuss beantragen

    ID: L100041_119671922

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    Technisch erstellt am 18.11.2024

    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Gewährung von Zuwendungen für Familienerholungsmaßnahmen

    ID: L100041_117240265

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    Technisch erstellt am 28.05.2024

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    zuständige Stelle

    Landesamt für Soziales und Versorgung, Abteilung 5, Dezernat 53 des Landes Beandenburg

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales und Versorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lipezker Str. 45

    03048 Cottbus/Chóśebuz

    Haus 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 28930

    Fax: +49 331 275484548

    E-Mail: post@lasv.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2018

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Havemann-Straße 4

    15236 Frankfurt (Oder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

    Stichwörter

    LASV

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2019

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 48

    14471 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2019

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden vor Reiseantritt benötigt:

    1. Antragsformular im Original
    2. Buchungsbestätigung
    3. die Einkommensnachweise aller Familienmitglieder (drei Monate vor dem Monat der   Antragstellung) und
    4. Nachweis über Miet- und Heizkosten bzw. Wohneigentum.

    Wenn Sie Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, dann ist der aktuelle Bescheid mit dem Berechnungsbogen als Nachweis ausreichend, Punkt 3 und 4 entfallen.

    Als Einkommen bei Selbstständigen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr vor Antragstellung erzielten positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Steht das Einkommen des letzten Kalenderjahres bei Antragstellung noch nicht fest, so wird das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. Ist das Einkommen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich geringer als das zugrunde liegende Einkommen des letzten beziehungsweise vorletzten Kalenderjahres, ist vom glaubhaft gemachten Einkommen des laufenden Kalenderjahres auszugehen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag mit allen erforderlichen Anlagen einreichen.

    Familien, die eine geförderte Familienferienreise in Anspruch nehmen möchten, müssen

    • ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Land Brandenburg haben und
    • eine Familie im Sinne der Richtlinie sein. Familien im Sinne der Richtlinie sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Damit sollen Ehepaare mit Kindern, alleinerziehende Mütter und Väter, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern sowie Patchwork- und Pflegefamilien erfasst werden. Auch Großeltern, die gemeinsam mit Familien oder allein mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten.
    • Die Anträge sollen sechs Wochen für Reiseantritt, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Reise in vollständiger Form einschließlich einer Buchungsbestätigung vorliegen. Eine Bezuschussung ist nur einmal jährlich möglich.

    Förderfähig sind Familien, die im letzten Monat vor oder im Monat der Antragstellung

    1. Bürgergeld, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
    1. Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzgebuch,
    1. einen Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
    1. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

    bezogen haben oder beziehen. Die entsprechenden Bescheide/Bescheinigungen sind mit dem Antrag vorzulegen.

    Darüber hinaus können Familien einen Zuschuss erhalten, wenn ihr monatliches Einkommen 150 Prozent der Regelleistung des Bürgergeldes und des Sozialgeldes zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung nicht überschreitet.

    Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie reichen einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienferienreise mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Reise ein.

    Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid genau durch.

    Fristen

    Der Antrag muss vor Beginn der Reise vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern der Antrag richtig und vollständig vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Reise beim LASV eingereicht werden. Das Posteingangsdatum ist maßgebend.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg am 15.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2023

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Stichwörter

    Zuwendung, Ferienzuschuss, Familienferien, Förderung, Urlaub, Familienerholung, Zuschuss, Familienferienzuschuss, Familienurlaub, Familie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020