Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen
Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen ist eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde durchzuführen, deshalb muss die Aufstellung angezeigt werden.
Online-Dienst
Anzeige der Aufstellung von Fliegenden Bauten
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Technische Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Team Technische Bauaufsicht
Internet
erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Gebrauchsabnahme
Prüfbuch des fliegenden Baus
Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)
Formulare
Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin am Fliegenden Bau erforderlich.
Voraussetzungen
Der Gebrauch wird erlaubt, wenn
a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,
b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,
c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse
bestätigt werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.
Fristen
Die Anzeige muss rechtzeitig vor Gebrauch erfolgen.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Zeitgebühr
Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
100-250€
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 17.02.2023
Stichwörter
Fliegende Bauten, Gebrauchsabnahme, Zelt, Halle, Karussell