Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).
Beschreibung
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
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Antrag auf Herstellung, Änderung und Reparatur einer Grundstückszufahrt nach Straßengesetz
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zuständige Stelle
Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)
Zuständigkeit
Gemeinde (Tiefbauamt)
Kreis (Tiefbauamt)
Land (Landesbetrieb Straßenwesen)
Ansprechpartner
Abteilung Tiefbau und Grünflächen, Bereich Tiefbau/Straßen/Wege/Plätze
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
Linien:- Bus: 837
- Bus: 833
- Bus: 854
- Bus: 836
- Bus: 835
- Bus: 841
- Bus: 845
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03306 751-658(Torsten Gaeth)
Kontaktperson
Herr Torsten Gaeth (Straßenunterhaltung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00
BIC: BEVODEBB
Bankinstitut: Berliner Volksbank
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Mobilität und Verkehrslenkung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: svb.ausnahmegenehmigungen@oberhavel.de
E-Mail: svb.baustellensicherung@oberhavel.de
E-Mail: fd.mvl@oberhavel.de
Kontaktperson
Team Mobilität
Hausanschrift
E-Mail: fd.mvl@oberhavel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen
Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
Voraussetzungen
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gransee und Gemeinden: Spezialisierung für das Amt Gransee und Gemeinden
Rechtsbehelf
Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.
Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Kosten
Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Hinweise für Gransee und Gemeinden: Spezialisierung für das Amt Gransee und Gemeinden
Gebühr für die Herstellung einer Grundstückszufahrt: Verwaltungsgebühr 25.00 EUR
Zuschläge für erforderliche Ortsbesichtigungen - je angefangene halbe Stunde: Erstattung 25.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 15.02.2023
Stichwörter
Fußweg, Bürgersteig, Grundstückszufahrt, Grundstückserschließung, Bürgersteigabsenkung, absenken, Bordsteinabsenkung, Baustellenzufahrt, Fußwegabsenkung, Bordstein, Zufahrt, Gehwegüberfahrt, Kantstein