Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).
Beschreibung
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
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Zuwegung
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zuständige Stelle
Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)
Hinweise für Wustermark: Zuwegung
Fachbereich III
Tiefbau
Fachbereich III
Tiefbau
Zuständigkeit
Gemeinde (Tiefbauamt)
Kreis (Tiefbauamt)
Land (Landesbetrieb Straßenwesen)
Ansprechpartner
Gemeinde Wustermark - Fachbereich III Bauen und öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Stichwörter
Bauamt, Bauen, Bauhof, Baum fällem, Baumfällen, Baumfällgenehmigung, Baumfällgenehmigung, Baum fällen, Baumfällung, Baumpflege, Baumschau, Baumschutz, Bauordnung
erforderliche Unterlagen
Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen
Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
Voraussetzungen
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.
Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Kosten
Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Hinweise für Wustermark: Zuwegung
Die Erlaubniserteilung ist kostenpflichtig. (Die Gebühr beträgt i.d.R. zwischen 70,- und 92,- €.)
Die Erlaubniserteilung ist kostenpflichtig. (Die Gebühr beträgt i.d.R. zwischen 70,- und 92,- €.)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 15.02.2023
Stichwörter
Bürgersteigabsenkung, Grundstückserschließung, Kantstein, Zufahrt, absenken, Gehwegüberfahrt, Bürgersteig, Bordstein, Baustellenzufahrt, Fußweg, Fußwegabsenkung, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung