Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).

    Beschreibung

    Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

    Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

    Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

    Online-Dienst

    Grundstückszufahrt

    ID: L100041_115406622

    Online erledigen

    Zahlungsweise

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2024 (von: Witte, Holger)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Witte, Holger)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)

    Zuständigkeit

    Gemeinde (Tiefbauamt)

    Kreis (Tiefbauamt)

    Land (Landesbetrieb Straßenwesen)

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 29

    14669 Ketzin/Havel

    Ketzin (Havel), Am Markt

    Bus: 614, 642, 658


    Ketzin (Havel), Rathausstraße

    Bus: 614, 642, 658

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Hinweise: Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33233 720720

    Fax: +49 33233 720199

    E-Mail: sondernutzung@ketzin.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2021 (von: Busse, Jonas)

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Kärger, Carolin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

    Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

    Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

    Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.

    Bearbeitungsdauer

    max. 3 Monate

    Kosten

    Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

    Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

    Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 15.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Fußwegabsenkung, Grundstückserschließung, Bordstein, Gehwegüberfahrt, absenken, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig, Fußweg, Bürgersteigabsenkung, Kantstein, Zufahrt, Baustellenzufahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)