Gehwegüberfahrten Herstellung

    Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).

    Beschreibung

    Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.

    Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.

    Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.

    Hinweise für Zeuthen: Herstellung einer Gehwegüberfahrung beantragen

    Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z. B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden.

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt genannt, dient dazu ein Grundstück mit Fahrzeugen, den nicht befahrbaren Straßenbestandteil, auf besonders befestigten Überfahrten zu queren. Wenn Sie eine öffentliche Straßen für diese Zwecke im eigenen Interessen in Anspruch nehmen möchte, z. B. für das Anlegen einer Grundstückszufahrt, deren  Änderung oder Erweiterung, sowie den Rückbau einer vorhanden Grundstückszufahrt oder provisorischen Baustellenzufahrt, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörden.

    Die Ausführung / Herstellung der Grundstückszufahrt muss durch einen zugelassenen Straßenbaubetrieb bzw. einem Betrieb aus den Garten- und Landschaftsbau erfolgen. In der Regel holt der beauftragte Fachbetrieb die Zustimmung beim Straßenverkehrsamt ein und beantragt die notwendige Genehmigung für die Schachtarbeiten bei den Medienträgern.

    Sämtliche Kosten (ggf. auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastenumsetzung) für die Anlegung, Änderung, Erweiterung oder Rückbau einer Gehwegüberfahrt, sind vom Antragsteller bzw. Eigentümer zu tragen.

    Hinweise zur Errichtung einer Grundstückszufahrt

    Die Grundstückszufahrt ist in der Breite von 3,00 m herzustellen. An der Fahrbahn ist die Zufahrt um jeweils 1,00 m aufzuweiten (Schwalbenschwanz). Für die Befestigung der Zuwegung ist eine Regelbreite von 1,00 m bis 1,20 m zulässig. Es ist auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehwegs zu achten, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechung geben.

    Als Material für die Befestigung der Zufahrt bzw. des Zugangs ist graues Betonsteinpflaster oder grauer, wasserdurchlässiger PU-Asphalt (unter Angabe der Durchsickerungsmenge pro Quadratmeter) zu verwenden (die Verwendung von PU-Asphalt bedarf generell der gesonderten Zustimmung der Gemeindeverwaltung). An Straßen mit einer Fahrbahn aus Natursteinpflaster ist auch für die Zufahrt Natursteinpflaster zu wählen. Für die Tragschicht ist in jedem Fall Natursteinschotter zu verwenden. Der Aufbau erfolgt gemäß den geltenden technischen Regeln und Ausbaustandards der Gemeinde Zeuthen. Gewünschte Abweichungen sind mit dem Amt für Bauen und Ortsentwicklung, Sachbereich Tiefbau abzustimmen. Aus Veränderungen an der bestehenden Grundstückszufahrt, durch zukünftige Straßenbauvorhaben, entstehen dem Grundstückseigentümer keinerlei Ansprüche gegenüber der Gemeinde Zeuthen.

    Hinweis zur Errichtung einer Baustellenzufahrt

    Bei geplanten Bauvorhaben auf dem Grundstück, ist der Bauherr verpflichtet, eine temporäre Überfahrt zum Baugrundstück herzustellen. Bei einem befestigten Gehweg ist eine Überbauung mit einer Asphaltschicht vorzusehen, diese ist mit einem Trennflies oder gleichwertig von der Unterlage zu trennen. Diese Schutzmaßnahme, darf den Geh- und Radverkehr, insbesondere auch für Menschen mit Behinderung kein Hindernis darstellen. Eine Zustandskontrolle der Befestigung hat regelmäßig zu erfolgen. Konkrete Vorgaben werden als Auflagen im Genehmigungsbescheid erteilt.

    Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z. B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden.

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt genannt, dient dazu ein Grundstück mit Fahrzeugen, den nicht befahrbaren Straßenbestandteil, auf besonders befestigten Überfahrten zu queren. Wenn Sie eine öffentliche Straßen für diese Zwecke im eigenen Interessen in Anspruch nehmen möchte, z. B. für das Anlegen einer Grundstückszufahrt, deren  Änderung oder Erweiterung, sowie den Rückbau einer vorhanden Grundstückszufahrt oder provisorischen Baustellenzufahrt, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörden.

    Die Ausführung / Herstellung der Grundstückszufahrt muss durch einen zugelassenen Straßenbaubetrieb bzw. einem Betrieb aus den Garten- und Landschaftsbau erfolgen. In der Regel holt der beauftragte Fachbetrieb die Zustimmung beim Straßenverkehrsamt ein und beantragt die notwendige Genehmigung für die Schachtarbeiten bei den Medienträgern.

    Sämtliche Kosten (ggf. auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastenumsetzung) für die Anlegung, Änderung, Erweiterung oder Rückbau einer Gehwegüberfahrt, sind vom Antragsteller bzw. Eigentümer zu tragen.

    Hinweise zur Errichtung einer Grundstückszufahrt

    Die Grundstückszufahrt ist in der Breite von 3,00 m herzustellen. An der Fahrbahn ist die Zufahrt um jeweils 1,00 m aufzuweiten (Schwalbenschwanz). Für die Befestigung der Zuwegung ist eine Regelbreite von 1,00 m bis 1,20 m zulässig. Es ist auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehwegs zu achten, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechung geben.

    Als Material für die Befestigung der Zufahrt bzw. des Zugangs ist graues Betonsteinpflaster oder grauer, wasserdurchlässiger PU-Asphalt (unter Angabe der Durchsickerungsmenge pro Quadratmeter) zu verwenden (die Verwendung von PU-Asphalt bedarf generell der gesonderten Zustimmung der Gemeindeverwaltung). An Straßen mit einer Fahrbahn aus Natursteinpflaster ist auch für die Zufahrt Natursteinpflaster zu wählen. Für die Tragschicht ist in jedem Fall Natursteinschotter zu verwenden. Der Aufbau erfolgt gemäß den geltenden technischen Regeln und Ausbaustandards der Gemeinde Zeuthen. Gewünschte Abweichungen sind mit dem Amt für Bauen und Ortsentwicklung, Sachbereich Tiefbau abzustimmen. Aus Veränderungen an der bestehenden Grundstückszufahrt, durch zukünftige Straßenbauvorhaben, entstehen dem Grundstückseigentümer keinerlei Ansprüche gegenüber der Gemeinde Zeuthen.

    Hinweis zur Errichtung einer Baustellenzufahrt

    Bei geplanten Bauvorhaben auf dem Grundstück, ist der Bauherr verpflichtet, eine temporäre Überfahrt zum Baugrundstück herzustellen. Bei einem befestigten Gehweg ist eine Überbauung mit einer Asphaltschicht vorzusehen, diese ist mit einem Trennflies oder gleichwertig von der Unterlage zu trennen. Diese Schutzmaßnahme, darf den Geh- und Radverkehr, insbesondere auch für Menschen mit Behinderung kein Hindernis darstellen. Eine Zustandskontrolle der Befestigung hat regelmäßig zu erfolgen. Konkrete Vorgaben werden als Auflagen im Genehmigungsbescheid erteilt.

    Online-Dienst

    Herstellung einer Gehwegüberfahrung beantragen

    ID: L100041_111424809

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2023 (von: Brüsehaber, Erika)

    Technisch geändert am 07.07.2023 (von: Brüsehaber, Erika)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)

    Zuständigkeit

    Gemeinde (Tiefbauamt)

    Kreis (Tiefbauamt)

    Land (Landesbetrieb Straßenwesen)

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Aktuelles

    Für die Planung und den Bau von Straßen und die Entwicklung der gesamten kommunalen Infrastruktur ist der Sachbereich Tiefbau verantwortlich. Straßenbau Straßenverwaltung Straßenplanung Verkehrsanlagen Straßenbeleuchtung Wasserbau Straßenentwässerung Grundstückszufahrten Verkehrsschilder Regenwasserbewirtschaftungskonzept Leitungsbau Baustellenzufahrten Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 57

    15738 Zeuthen

    Parkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Die Büroräume befinden sich im 1. OG.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33762 753567

    Telefon Festnetz: +49 33762 753563

    Telefon Festnetz: +49 33762 753572

    E-Mail: tiefbau@zeuthen.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Zeuthen

    Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen

    IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2022 (von: Brüsehaber, Erika)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Brüsehaber, Erika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen

    Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt

    Hinweise für Zeuthen: Herstellung einer Gehwegüberfahrung beantragen

    Lageplan oder Lageskizze mit Angaben von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt.

    Ggf. ist der Eigentumsnachweis in geeigneter Form etwa durch einen Grundbuchauszug oder Notarvertrag zu erbringen.

    Lageplan oder Lageskizze mit Angaben von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt.

    Ggf. ist der Eigentumsnachweis in geeigneter Form etwa durch einen Grundbuchauszug oder Notarvertrag zu erbringen.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter

    Hinweise für Zeuthen: Herstellung einer Gehwegüberfahrung beantragen

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.

    Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassener Straßenbaubetrieb sein.

    Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

    Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechung des Gehweges.

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.

    Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassener Straßenbaubetrieb sein.

    Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

    Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechung des Gehweges.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

    Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.

    Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.

    Fristen

    Hinweise für Zeuthen: Herstellung einer Gehwegüberfahrung beantragen

    Der Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn einzureichen.

    Der Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    max. 3 Monate

    Kosten

    Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,

    Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung

    Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt

    Hinweise für Zeuthen: Herstellung einer Gehwegüberfahrung beantragen

    Die Kosten unterteilen sich in Gebühren und Herstellungskosten. Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde und ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung. Die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt. Beide Kostenbestandteile müssen durch die antragstellende Person getragen werden.

    Die Kosten unterteilen sich in Gebühren und Herstellungskosten. Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde und ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung. Die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt. Beide Kostenbestandteile müssen durch die antragstellende Person getragen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 15.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Fußwegabsenkung, Grundstückserschließung, Bordstein, Gehwegüberfahrt, absenken, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig, Fußweg, Bürgersteigabsenkung, Kantstein, Zufahrt, Baustellenzufahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)