Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Ausstellung

    Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

    Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

    Beschreibung

    Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

    • Arztpraxen
    • Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
    • Apotheken

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

    • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen

    Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Online-Dienste

    Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf online beantragen

    ID: L100041_115976305

    Beschreibung

    Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf bei der Bezirksregierung Münster einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung
    • Visa Karte
    • giropay
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 28.02.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen

    ID: L100041_115976302

    Beschreibung

    Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Visa Karte
    • SEPA-Überweisung
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 28.02.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 36

    48143 Münster

    Freiherr-von-Vincke-Haus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 4111679

    E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

    Stichwörter

    Gesundheit, Soziales

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 21.12.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
    • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
    • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
    • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
    • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
    • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.: Verwaltungsgebühr 40.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geburtshilfeeinrichtung, Pflegeeinrichtung, Praxiskarte, Heilberuf, Geburtshilfe, Physiotherapie, Krankenpflege, Telematikinfrastruktur, Betriebstätte, nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe, Pflegeheim, Altenpflege, Gesundheitspflege, Institutionenkarte, Pflege, Psychotherapierpraxis, Pflegestätte, elektronische Institutionenkarte, Physiotherapieeinrichtung, SMC-B, elektronischer Institutionsausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)