Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Beschreibung
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für
- Arztpraxen
- Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
- Apotheken
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:
- Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
- Geburtshilfeeinrichtungen
- Physiotherapieeinrichtungen
Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Online-Dienste
Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
- Visa Karte
- giropay
- Mastercard
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
- Visa Karte
- SEPA-Überweisung
- Mastercard
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0251 4111679
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Stichwörter
Gesundheit, Soziales
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
- IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
- Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
- Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
- Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
- Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.: Verwaltungsgebühr 40.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.11.2022
Stichwörter
Geburtshilfeeinrichtung, Pflegeeinrichtung, Praxiskarte, Heilberuf, Geburtshilfe, Physiotherapie, Krankenpflege, Telematikinfrastruktur, Betriebstätte, nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe, Pflegeheim, Altenpflege, Gesundheitspflege, Institutionenkarte, Pflege, Psychotherapierpraxis, Pflegestätte, elektronische Institutionenkarte, Physiotherapieeinrichtung, SMC-B, elektronischer Institutionsausweis