• Temnitzquell (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Beschreibung

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Personen in Gesundheitsfachberufen
  • Apothekerinnen und Apotheker

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
 

Online-Dienste

Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen

ID: L100041_115976306

Beschreibung

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Leistungserbringerinstitution der Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster eine Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay
  • Visa Karte
  • SEPA-Überweisung
  • Mastercard

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Version

Technisch erstellt am 28.02.2024

Technisch geändert am 28.02.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen

ID: L100041_115976302

Beschreibung

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • SEPA-Überweisung
  • giropay
  • Mastercard
  • Visa Karte

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 28.02.2024

Technisch geändert am 28.02.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

zuständige Stelle

Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR

Adresse

Hausanschrift

Domplatz 36

48143 Münster

Freiherr-von-Vincke-Haus

Kontakt

Telefon Festnetz: 0251 4111679

E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

Stichwörter

Gesundheit, Soziales

Version

Technisch erstellt am 21.12.2022

Technisch geändert am 21.12.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

Fristen

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

2 bis 8 Wochen

Kosten

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.: Verwaltungsgebühr 40.0 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 19.09.2023

Version

Technisch erstellt am 21.12.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Gesundheitspfleger, Notfallsanitäter, Heilberufsausweis, Leistungserbringer, Vertrauensdiensteanbieter, nicht-approbierter Gesundheitsfachberuf, Heilberufeausweis, Hebamme, eGBR, Altenpfleger, Altenpflegerin, Krankenpfleger, Krankenpflegerin, elektronisches Gesundheitsberuferegister, TI, Physiotherapeut, VDA, elektronischer Heilberufsausweis, Physiotherapeutin, Notfallsanitäterin, Telematikinfrastruktur, eHBA, Gesundheitspflegerin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020