Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

    Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

    Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

    Beschreibung

    Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
    Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

    • Ärztinnen und Ärzte
    • Personen in Gesundheitsfachberufen
    • Apothekerinnen und Apotheker

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

    • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
    • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
    • Hebammen
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

    Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
     

    Online-Dienste

    Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen

    ID: L100041_115976306

    Beschreibung

    Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Leistungserbringerinstitution der Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster eine Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung
    • giropay
    • Mastercard
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 28.02.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen

    ID: L100041_115976302

    Beschreibung

    Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Visa Karte
    • SEPA-Überweisung
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 28.02.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 36

    48143 Münster

    Freiherr-von-Vincke-Haus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 4111679

    E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

    Stichwörter

    Gesundheit, Soziales

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 21.12.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
    • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
    • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
    • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.: Verwaltungsgebühr 40.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 19.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    VDA, eGBR, Physiotherapeut, Leistungserbringer, Telematikinfrastruktur, Krankenpflegerin, Physiotherapeutin, Gesundheitspflegerin, nicht-approbierter Gesundheitsfachberuf, Notfallsanitäter, elektronischer Heilberufsausweis, Heilberufeausweis, Heilberufsausweis, Altenpflegerin, Krankenpfleger, Vertrauensdiensteanbieter, Gesundheitspfleger, TI, Notfallsanitäterin, Hebamme, Altenpfleger, eHBA, elektronisches Gesundheitsberuferegister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)