Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind insbesondere

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.

    Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100041_110443826

    Beschreibung

    Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, weinbaurechtliche Meldungen und Anträge, digital zu erstellen, verwalten und an die zuständige(n) Weinbehörde(n) online zu übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftsbehörde/-kammer

    In Brandenburg die Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte als Weinkontrollbehörden

    Ansprechpartner

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (83/39)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 1

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Parkplätze

    • Parkplatz: E-Auto Ladestation
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Außenparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Forst (Lausitz)
      Linie:
      • Regionalbahn: RB65
    • Haltestelle: Kreishaus
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie 855

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03562 986-18301

    Fax: 03562 986-18388

    E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de

    Internet

    Stichwörter

    Landwirtschaft, Lebensmittelüberwachung, Veterinäramt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung/Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 1

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03562 986-13988

    Telefon Festnetz: 03562 986-13922

    Telefon Festnetz: 0355 612-3912

    E-Mail: veterinaeramt@lkspn.de

    Internet

    Stichwörter

    Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz, Dezernat V1

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 1

    14513 Ruhlsdorf

    Kontakt

    Fax: +49 331 8683589

    Telefon Festnetz: +49 331 8683530

    E-Mail: lebensmittel@lavg.brandenburg.de

    Stichwörter

    LAVG, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
      - vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      - zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
      - zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung
      beträgt über 70 Kilometer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie reichen das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

    Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

    Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

    • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
    • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
    • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
    • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
    • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

    Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

    • Sie füllen das 4fach Formular leserlich und vollständig aus.
    • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
    • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem WeintransportEmpfänger (zum Beispiel der Kellerei).
    • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
    • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

    Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 5 Tagen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 02.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Begleitdokument, Weinüberwachung, Weinbegleitdokument, Spedition, Beförderung von Weinbauerzeugnissen, Weintransporte, Weinkontrolle, Wein, Weinanbau, Traubenmost, Weinbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English