Werkstattkarte Ersatz

    Werkstattkarte wegen Diebstahl oder Verlust ersetzen

    Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden und die vorhandene Karte abhanden gekommen ist, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.

    Die Werkstattkarte wird von den Fachkräften der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt

    Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahr sein.

    Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Werkstattkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt. Sie können einen Ersatz bei Kartenverlust oder Diebstahl Ihrer Werkstattkarte beantragen.

    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur im Besitz 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis sein.

    Online-Dienst

    Werkstattkarte

    ID: L100041_112560770

    Beschreibung

    Hier können sie eine Werkstattkarte beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Werkstattkarte ersetzen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2023 (von: Fichtner, Sylvia)

    Technisch geändert am 13.07.2023 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 69

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das  hier online oder telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4788

    E-Mail: fahrerlaubnis@cottbus.de(Fahrerlaubnisbehörde)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    - Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos

    - Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung

    - Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie

    - Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft

    - Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO

    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

    - Ggf. Bestätigung der Polizei zur Diebstahlanzeige

    Voraussetzungen

    Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

    Rechtsgrundlage(n)

    §4 Abs. 4 FPersV

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zum Ersatz Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
    • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

    Hinweis:

    Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

    Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Fristen

    7 Werktage

    Bearbeitungsdauer

    5 Werktage (nach Antragseingang)

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei jedem Antrag auf Ersatz einer Werkstattkarte wegen Diebstahl oder Verlust hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist. Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft (Techniker:in) zu unterzeichnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 06.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Kraftfahrer, FKR, Gewerblicher Transport, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Führerschein, Fahrtenschreiber, Güterbeförderung, Kontrollkarte, Fahrkontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrerlaubnis, Werkstattkarte, Personenbeförderung, Lenk- und Ruhezeiten, Güterverkehr, Fahrtenschreiberkarten, Unternehmenskarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)