Fahrerkarte Erneuerung

    Fahrerkarte für den gewerblichen Transport bzw. Güterbeförderung und die Personenbeförderung erneuern

    Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen Ihre Fahrerkarte erneuern lassen.

    Beschreibung

    Die erneuerte Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

    Die Gültigkeit der erneuerten Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.

    Die abgelaufene Fahrerkarte muss 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen

    ID: L100041_110364210

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 69

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das  hier online oder telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4788

    E-Mail: fahrerlaubnis@cottbus.de(Fahrerlaubnisbehörde)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2018

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)

    - Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild

    - Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift

    - Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

    - Aktuelle deutsche Fahrerkarte

    Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse die einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde online oder vor Ort beantragen.

    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
    • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach persönlicher Antragsstellung vor Ort) vom KBA zuschicken lassen.

    Hinweis:

    Sollten bei der Erneuerung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

    Fristen

    15 Werktage bis 1 Monat

    Bemerkung: vor Ablauf der aktuellen Fahrerkarte

    Bearbeitungsdauer

    7 - 21 Tage

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestellen Sie Ihre Folgekarte bitte nicht zu früh, denn sollte die aktuell noch gültige Karte gestohlen werden oder verloren gehen muss auch die neue Karte eingezogen werden und für Sie eine neue, kostenpflichtige Fahrerkarte bestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch  Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 06.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrer, Güterverkehr, Führerschein, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrkontrollgerätekarten, Fahrerlaubnis, Unternehmenskarte, Werkstattkarte, Lenk- und Ruhezeiten, FKR, Fahrtenschreiber, Antrag Fahrerkarte, Kontrollkarte, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerblicher Transport, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Personenbeförderung, Güterbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020