Abfallentsorgernummer Erteilung

    Abfallentsorgernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

    Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

    Online-Dienst

    Serviceportal der SBB

    ID: L100041_109230550

    Beschreibung

    Zum Serviceportal der Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    SBB Sonderabfallgesellschaft mbH

    Zuständigkeit

    Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring

    Ansprechpartner

    SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Großbeerenstr. 231

    14480 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 2793-0

    Fax: +49 331 2793-20

    E-Mail: info@sbb-mbh.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallentsorgung, Entsorgung, Sonderabfall, Sondermüll

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Land Brandenburg:

    • Formloser Antrag mit Kontaktdaten
    • Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
    • Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage

    Formulare

    Land Brandenburg:

    per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief

    Voraussetzungen

    Land Brandenburg:

    genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage

    positives Votum der Überwachungsbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Land Brandenburg:

    Nur im Bescheid

    Verfahrensablauf

    Land Brandenburg:

    Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.

    Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid

    Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides

    Fristen

    Land Brandenburg:

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Land Brandenburg:

    Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.

    Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Land Brandenburg:

    Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Stichwörter

    Entsorgernummer, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Sammelentsorgungsnachweis, Gefährliche Abfälle, Kennnummer, Entsorger, Abfall, Nachweisverordnung, Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Abfallentsorgung, Abfallentsorger, Abfälle, Abfallentsorgernummer, Behördliche Betriebsnummer, Entsorgung, Übernahmeschein, Abfallnachweisverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English