Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Online-Dienst
Serviceportal der SBB
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
SBB Sonderabfallgesellschaft mbH
Zuständigkeit
Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring
Ansprechpartner
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallentsorgung, Entsorgung, Sonderabfall, Sondermüll
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Abfallentsorger, Behördliche Betriebsnummer, Kennnummer, Abfallentsorgernummer, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Übernahmeschein, Sammelentsorgungsnachweis, Begleitschein, Gefährliche Abfälle, Nachweisverordnung, Entsorgernummer, Entsorgung, Abfall, Abfälle, Entsorgungsnachweis, Entsorger, Abfallentsorgung, Abfallnachweisverfahren